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   LG Frankfurt/Main, 08.07.2015 - 2-06 S 8/15   

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LG Frankfurt/Main, 08.07.2015 - 2-06 S 8/15 (https://dejure.org/2015,33539)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.07.2015 - 2-06 S 8/15 (https://dejure.org/2015,33539)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 2-06 S 8/15 (https://dejure.org/2015,33539)
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  • urheberrecht-leipzig.de

    Urheberrecht: Darlegungslast für Anschlussinhaber nach Tauschbörsennutzung über seinen Internetanschluss

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.2015 - 6 S 8/15
    Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen worden sei (BGH (Urt. v. 08.01.2014 - I ZR 169/12)- BearShare, juris, Rn. 15).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.2015 - 6 S 8/15
    Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder eine urheberrechtlich geschützte Leistung der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (vgl. z.B. BGH - Morpheus, a.a.O., Rn. 33; BGH (Urt. v. 12.05.2010 - I ZR 121/08) - Sommer unseres Lebens, juris, Rn. 12).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.2015 - 6 S 8/15
    Es ist grundsätzlich ihre Sache, darzulegen und nachzuweisen, dass die Beklagten Täter oder Teilnehmer der von ihr behaupteten Urheberechtsverletzung sind (vgl. z.B. BGH (Urt. v. 15.11.2012 - I ZR 74/12) - Morpheus, juris, Rn. 32).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.2015 - 6 S 8/15
    Ausweislich der bislang nur vorliegenden Pressemitteilung zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR75/14 vom 11.06.2015, hat das Berufungsgericht aus Sicht des Bundesgerichtshofs zu Recht angenommen, dass die Eintragung der Klägerinnen in die Phononet-Datenbank ein erhebliches Indiz für die Inhaberschaft der Tonträgerherstellerrechte darstelle und kein Anhaltspunkt dafür vorgetragen sei, die diese Indizwirkung für die jeweils streitbefangenen Musiktitel entkräfteten.
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.2015 - 6 S 8/15
    Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH (Urt. v. 18.10.2011 - I ZR 22/99) - Meißner Dekor I, GRUR 2002, 618, 619; BGH (Urt. v. 30.04.2008 - I ZR 73/05) - Internet-Versteigerung 111, GRUR 2008, 1104).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.2015 - 6 S 8/15
    Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH (Urt. v. 18.10.2011 - I ZR 22/99) - Meißner Dekor I, GRUR 2002, 618, 619; BGH (Urt. v. 30.04.2008 - I ZR 73/05) - Internet-Versteigerung 111, GRUR 2008, 1104).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.2015 - 6 S 8/15
    Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH (Urt. v. 18.10.2011 - I ZR 22/99) - Meißner Dekor I, GRUR 2002, 618, 619; BGH (Urt. v. 30.04.2008 - I ZR 73/05) - Internet-Versteigerung 111, GRUR 2008, 1104).
  • AG Bielefeld, 07.10.2014 - 42 C 396/13

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Urheberrechts eines Musikalbums

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.07.2015 - 6 S 8/15
    Wie das Amtsgericht erstinstanzlich zutreffend ausgeführt hat, ist bei mehreren Anschlussinhabern die Täterschaft des einen Anschlussinhabers nicht wahrscheinlicher als die des bzw. der anderen (vgl. Bl. 85 d. A. i.V.m. der entsprechenden Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld (Urt. v. 07.10.2014 - 42 C 396/13), Rn. 20 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 18.12.2018 - 3 S 14/18

    Zur Durchführung einer Beweisaufnahme nach Erfüllung der sekundären

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine tatsächliche Vermutung zu Lasten des Anschlussinhabers bestehen, wenn über seinen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen wurde und nicht die ernsthafte Möglichkeit bestand, dass Dritte den Internetanschluss genutzt haben (BGH GRUR 2014, 657 = K&R 2014, 513 - BearShare; LG Frankfurt, Urt. v. 08.07.2015 - 2-06 S 8/15).
  • LG Frankfurt/Main, 20.09.2018 - 3 S 20/17

    Zur Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine tatsächliche Vermutung zu Lasten des Anschlussinhabers bestehen, wenn über seinen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen wurde und nicht die ernsthafte Möglichkeit bestand, dass Dritte den Internetanschluss genutzt haben (BGH GRUR 2014, 657 = K&R 2014, 513 - BearShare; LG Frankfurt, Urt. v. 08.07.2015 - 2-06 S 8/15).
  • LG Frankfurt/Main, 27.10.2017 - 3 S 12/17

    Zur Pflicht zur namentlichen Nennung im Rahmen der sekundären Darlegungslast beim

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine tatsächliche Vermutung zu Lasten des Anschlussinhabers bestehen, wenn über seinen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen wurde und nicht die ernsthafte Möglichkeit bestand, dass Dritte den Internetanschluss genutzt haben (BGH GRUR 2014, 657 = K&R 2014, 513 - BearShare; LG Frankfurt, Urt. v. 08.07.2015 - 2-06 S 8/15).
  • LG Frankfurt/Main, 24.03.2016 - 3 S 26/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann aber eine tatsächliche Vermutung zu Lasten des Anschlussinhabers bestehen, wenn über seinen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen wurde und nicht die ernsthafte Möglichkeit bestand, dass Dritte den Internetanschluss genutzt haben (BGH GRUR 2014, 657 = K&R 2014, 513 - BearShare; LG Frankfurt, Urt. v. 8.7.2015 - 2-06 S 8/15; kritisch zur Vermutung Zimmermann, MMR 2014, 368, 369 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 06.10.2015 - 3 S 10/14
    (...) Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine tatsächliche Vermutung zu Lasten des Anschlussinhabers bestehen, wenn über seinen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen wurde und nicht die ernsthafte Möglichkeit bestand, dass Dritte den Internetanschluss genutzt haben (BGH GRUR 2014, 657 = K&R 2014, 513 - BearShare; LG Frankfurt a. M., Urt. v. 8.7.2015 - 2-06 S 8/15; kritisch zur Vermutung Zimmermann, MMR 2014, 368, 369f).
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